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​Schwangerschaftsvorsorge

Der Gesetzgeber zahlt Vorsorgeuntersuchungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft stehen. Deshalb können wir Sie vor, während und nach Ihrer Schwangerschaft beraten und betreuen. Alle Befunde werden im Mutterpass vermerkt.

Regelleistungen der Krankenkasse:

Vor der Schwangerschaft

  • Nach einer eingehenden Untersuchung sprechen wir über Ihren Allgemeinzustand.
  • ​Wir fragen, welche Medikamente Sie nehmen und überlegen mit Ihnen, was während Ihrer Schwangerschaft geändert werden kann.
  • ​Wir untersuchen, wie viel Antikörper Sie gegen Röteln haben und sagen Ihnen, ob eine vorsorgliche Impfung angezeigt ist.
  • ​Wir fragen, welche Erkrankungen Sie, Ihr Partner und Ihre blutsverwandten Familienmitglieder hatten, um Sie wegen Risiken zu beraten.

Während einer normal verlaufenden Schwangerschaft

Untersuchungen und Beratungen:

  • Ab Feststellung Ihrer Schwangerschaft sind alle 4 Wochen Untersuchungen und Beratungen vorgesehen
  • Ab der 32. Woche sogar alle 2 Wochen
  • Bei Überschreitung des Geburtstermins alle 2 Tage.

Was wird gemacht?

  • Zu Beginn Ihrer Schwangerschaft wird Ihre Blutgruppe festgestellt und es finden serologische Untersuchungen statt (feststellen der Antikörper) gegen Chlamydien und eine Bestimmung des Röteln-Titers.
  • Bei begründetem Verdacht (Umgang mit Katzen) kann auch ein bestehender Schutz vor einer Toxoplasmose-Erkrankung überprüft werden.
  • Es kann ein HIV-Test durchgeführt werden.
  • Bei jedem Untersuchungstermin werden Körpergewicht, Blutdruck und Herztätigkeit des Kindes überprüft.
  • Bei einer regulär verlaufenden Schwangerschaft sind drei Ultraschall-Untersuchungen (in den Schwangerschaftswochen 9-12, 19-22 und 29-32) vorgesehen.
  • Eine Schwangerschaft wird in 3 gleich lange Perioden - zu jeweils ca. 13 Wochen eingestellt. Wir nennen die Perioden 1., 2., und 3. Trimenon. Um eine Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig zu erkennen, soll gegen Ende des 2. Trimenons oder Anfang des 3. Trimenons ein Glukose-Test durchgeführt werden
  • Durch die Schwangerschaft kann Ihr Zahnfleisch beeinträchtigt werden, deshalb raten wir zu einem Zahnarztbesuch zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche.
  • Gegen Ende der Schwangerschaft wird die Wehentätigkeit mit CTG-Untersuchungen verfolgt.

Weitere Untersuchungen sind:

  • Blutdruckmessungen
  • Urin- und Blutuntersuchungen
  • Kontrolle des Gebärmutterstandes
  • Lage des Kindes
  • Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors.

Einige Wochen nach der Geburt endet die Schwangerschaftsvorsorge.

Um Ihr Bedürfnis auf Sicherheit zu befriedigen stellen wir gern ein zusätzliches kostenpflichtiges Paket mit individuellen Gesundheitsleistungen zu Verfügung. Darüber informieren wir gern.

Kontakt

  • Telefon
  • 02392 / 1554
  • 02392 / 1555
  • E-Mail: praxis(at)frauenarzt-werdohl-kourtis.de

Adresse

  • Friedrich-Keßler-Platz 5
  • 58791 Werdohl

Sprechzeiten

  • Mo: 8:00 - 12:30 & 14:00 - 18:30
  • Di: 8:00 - 12:30 & 14:00 - 18:30
  • Mi: 8:00 - 12:30
  • Do: 8:00 - 12:30 & 16:00 - 19:30
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